Entwicklung des kommunalen energiepolitischen Leitbilds
Ein zielgerichtetes Vorgehen für die Kommune sollte mit einem energie- und klimapolitischen Leitbild beginnen. Ein Leitbild ist ein grundlegendes Steuerungsinstrument für die strategische Maßnahmenplanung.
Im Leitbild werden die strategischen Ziele der kommunalen Energie- und Klimaschutzpolitik formuliert. Sie beziehen sich auf die künftige Entwicklung und Ausrichtung der Gemeinde für die nächsten Jahre. Das Leitbild definiert den Handlungsrahmen der kommunalen Energiepolitik und ist Ausgangspunkt für alle weiteren Planungsprozesse. Es sollte lokale Besonderheiten berücksichtigen, denn jede Kommune ist einzigartig in Größe, geografischer Lage, Wirtschaftskraft und vielen anderen Merkmalen.
Ein gutes Leitbild bietet eine langfristige Orientierung für die Definition quantitativer, messbarer Ziele und die Planung konkreter Maßnahmen. Viele Leitbilder enthalten hierfür übergeordnete und langfristige Ziele zur CO2-Einsparung und Steigerung der Energieeffizienz sowie deren Überprüfungsmechanismen.
Das Leitbild sollte alle Handlungsfelder kommunaler Energiepolitik einbeziehen wie Gebäude, Verkehr, Stromnutzung, Energiesysteme, Beschaffung und Bürgerinformation. Für jedes dieser Handlungsfelder werden allgemeine Zielsetzungen und Kriterien festgelegt, an denen sich das Handeln orientieren muss: Nachhaltigkeit, energieeffizienter Umgang mit Ressourcen, CO2-Minderung usw. Darüber hinaus ist der Wirkungsbereich des Leitbilds zu bestimmen. Dieser kann sich im einfachsten Fall auf die direkten kommunalen Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung konzentrieren aber auch darüber hinaus an das lokale Gewerbe, die privaten Haushalte und die breite Öffentlichkeit richten.
Auch wer nicht sofort ein qualifiziertes Leitbild über alle Handlungsfelder mit quantifizierten Zielen entwickelt, kann mit der Festlegung auf einige grundsätzliche Ziele und Vorgehensweisen die Richtung der künftigen Entwicklung der Kommune bestimmen.
Häufig haben Kommunen bereits Leitbilder in anderen Bereichen, beispielsweise als Tourismusgemeinde. Diese können um energie- und klimapolitische Ziele ergänzt werden.
Zusammenarbeit bei der Entwicklung des Leitbilds
Kommunale Energiepolitik und Klimaschutz sind Querschnittsaufgaben und betreffen viele kommunale Bereiche. Für die Entwicklung eines energiepolitischen Leitbilds ist es notwendig, einen breiten Konsens zu erzielen und beispielsweise neben den Akteuren aus Politik und Verwaltung auch die Lokale Agenda 21, interessierte Bürger, Fachexperten, Vertreter der regionale Wirtschaft einzubeziehen.
Bereits in der Diskussion des Leitbilds werden Stärken und Potentiale sichtbar und können mögliche Handlungsfelder und Maßnahmen identifiziert werden.
Es hat sich als sinnvoll erwiesen, zur Entwicklung des Leitbilds eine verantwortliche Person oder Gruppe festzulegen. Das kann eine Fachabteilung der Verwaltung, der Bürgermeister, eine Fraktion des Gemeinderats oder auch die Lokale Agenda sein. Sie initiiert und leitet die Diskussion und führt anschließend die Ergebnisse der Fachleute und Beteiligten zusammen. Der Leitbildvorschlag kann sowohl von Ratsmitgliedern als auch von der Verwaltung zum Beschluss vorgelegt werden bzw. auch von der Agendagruppe vorgeschlagen werden.
Das Leitbild „effizienter Umgang mit Energie und Klimaschutz in städtischen Gebäuden“ stellt beispielsweise ein strategisches Ziel für einen mittelfristigen Zeitraum dar. Die Zielformulierung bedarf jedoch der inhaltlichen Zusammenarbeit mit allen relevanten Abteilungen der Verwaltung. Für das Beispiel bedeutet das konkret, dass neben dem in der Regel federführenden Hochbauamt beispielsweise das Hauptamt zu beteiligen ist, weil es auch über die Nutzung und Ausstattung der Gebäude mit entscheidet. Den größten Anteil am Energieverbrauch haben i.d.R. die Schulgebäude, also sind die Interessen des Schulamts und damit von Lehrern, Schülern und Eltern ebenso berührt. Und um verhaltensbedingte Einsparpotenziale zu erschließen, sind nicht zuletzt alle Nutzer der Gebäude anzusprechen.
Entwicklung eines eigenen Leitbilds oder Übernahme von Bündniszielen
Neben der Möglichkeit, ein eigenes Leitbild zu entwickeln, kann sich eine Kommune bereits bestehenden Netzwerken anschließen. Damit sind dann in der Regel die Übernahme bestimmter Ziele und Leitsätze sowie ein interkommunaler Erfahrungsaustausch verbunden. Teilweise wird auch eine regelmäßige Berichterstattung und Überprüfung der Ziele erwartet.
Am bekanntesten ist das 1990 gegründete
Klima-Bündnis (Alianza del Clima e. V). – ein europäisches Städtenetzwerk, deren Mitgliedskommunen sich zu einer kontinuierlichen Verminderung ihrer lokalen Treibhausgasemissionen verpflichten. Auch mit der Teilnahme am
European Energy Award® übernimmt die Kommune vorgegebene Ziele dieses Zertifizierungsverfahrens und Verpflichtet sich zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Energiepolitik und des Einsatzes erneuerbarer Energien im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung.
Im
Konvent der Bürgermeister (Covenant of Mayors) haben sich europaweit Kommunen auf Initiative der Europäischen Kommission zusammengeschlossen. Die Unterzeichner verpflichten sich zur Umsetzung von Aktionsplänen für nachhaltige Energie und zu CO2-Minderungen, die über die Vorgabe der Klimaschutzziele der EU hinausgehen.
Mit der Übernahme der Ziele und Leitsätze in das öffentlichkeitswirksame energiepolitische Leitbild macht sich die Kommune diese zu Eigen und stärkt die Identifizierung mit den Leitgedanken innerhalb der Verwaltung. Viele Kommunen haben ihr energie- und klimapolitisches Leitbild bereits zu einem wesentlichen Bestandteil ihres kommunalen Images gemacht, so z.B. die
SolarRegion Freiburg.
Überprüfung des Leitbilds
Auch ein energiepolitisches Leitbild muss regelmäßig überprüft werden. Dies ist erforderlich, um einerseits die Zielerreichung zu überprüfen und darauf reagieren zu können, wenn diese gefährdet ist. Dies sollte jährlich im Zusammenhang mit der Kontrolle der Umsetzung der Energie- und Klimaschutzprogramm geschehen.
Andererseits ändern sich allgemeine politische und rechtliche Rahmenbedingen sowie wissenschaftliche Erkenntnisse, beispielweise zum Klimawandel. Auch daraus können Anforderungen an die Überarbeitung bzw. Anpassung des Leitbilds entstehen. Hier hat es sich bewährt diese Überprüfung bereits im Beschluss des Leitbilds festzulegen und dafür einen Zeitraum von 3 – 5 Jahren vorzusehen.


Energie- und Klimaschutzmanagement








