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Schritt 2: Energie- und klimapolitisches Leitbild entwickeln

Schritt 2: Leitbild entwickeln

Nach der Schaffung von Organisationsstrukturen und der Festlegung von Zuständigkeitsbereichen kann die inhaltliche Arbeit beginnen. Als nächsten Schritt empfiehlt es sich, das Vorhaben "Steigerung der Energieeffizienz" aktiv auf die politische Agenda zu setzen und diese Vision in einem energie- und klimapolitischen Leitbild der Kommune zu verankern.

Folgende Schritte sind dafür notwendig:

1. Bestimmen Sie den Koordinator

Für die Entwicklung eines energie- und klimapolitischen Leitbilds sollte der Energie- und Klimaschutzbeauftragte die Vorbereitung und Koordination übernehmen. Die Verantwortung für die Verabschiedung des Leitbilds liegt dann beim Bürgermeister.

2. Bringen Sie die Beteiligten an einen Tisch

Sinnvoll ist es, unterschiedliche Akteure – zum Beispiel Vertreter aus Politik, Verwaltung und der regionalen Wirtschaft sowie regionale Fachexperten – in die Entwicklung des Leitbilds einzubeziehen und einen breiten Konsens der Beteiligten zu erzielen.

3. Definieren Sie das Leitbild

Das Leitbild umfasst die energie- und klimapolitische Vision einer Kommune, legt die Handlungsgrundsätze und die langfristigen Gesamtziele fest.

4. Beschliessen Sie das Leitbild im Gemeinderat und machen Sie es öffentlich bekannt

Das Leitbild sollte verbindlich mit einem Ratsbeschluss verabschiedet und anschließend veröffentlicht werden. Als Erstes sollten die Leitbildgedanken an die Mitarbeiter der Verwaltung kommuniziert werden. Im nächsten Schritt sollten die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert werden. Dies erreicht man am besten über die lokale Pressearbeit.

5. Überprüfen Sie das Leitbild regelmäßig

Das energie- und klimapolitische Leitbild sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. So geht man sicher, dass die gesetzten Ziele auch erreicht werden. Mit dem Überprüfen und Überarbeiten des Leitbilds können außerdem veränderte politische und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, sowie technologische Innovationen oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Klimawandel in das Leitbild einfließen.

Aus DIN EN 16001 wird DIN EN ISO 50001

Die deutsche Fassung ist als DIN EN ISO 50001 seit dem 01. Dezember 2011 veröffentlicht. Die DIN EN 16001 gilt mit der Veröffentlichung der Nachfolgenorm als zurückgezogen. Zertifizierungen nach DIN EN 16001 verlieren (Stand Ende Dezember 2011) gemäß der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) zum 24. April 2013 ihre Gültigkeit (http://www.dakks.de/content/%C3%BCbergangsregel-zur-umstellung-von-din-en-16001-auf-din-en-iso-50001).

Anforderungen an das Leitbild in Anlehnung an die DIN EN 16001

Selbstverpflichtung: Das Leitbild muss zum Ausdruck bringen, dass sich die Kommune zur kontinuierlichen Steigerung der Energieeffizienz und zum sorgsamen Umgang mit Energie verpflichtet.

Anwendungsbereich und Grenzen: Der Wirkungsbereich des Leitbilds muss benannt werden. Er kann sich auf die direkten kommunalen Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung konzentrieren oder sich auch auf das lokale Gewerbe, die privaten Haushalte und die breite Öffentlichkeit ausdehnen.

Handlungsfelder: Das Leitbild sollte die wichtigsten Handlungsfelder kommunaler Energiepolitik, wie Gebäude, Verkehr, Stromnutzung, Energiesysteme, Stadtplanung und ggf. auch die Bürgerinformation einbeziehen.

Regionale Struktur: Das Leitbild sollte die lokalen Besonderheiten
berücksichtigen. Denn jede Kommune ist einzigartig in Größe, geografischer Lage, Wirtschaftskraft und vielen anderen Merkmalen.

Gültigkeit: Das Leitbild muss so formuliert werden, dass es eine langfristige Gültigkeit hat.