Finanzieren und Planen der Maßnahmen
Auswahl der Einzelmaßnahmen
Als Vorbereitung für die konkrete Maßnahmenplanung liegen in vielen Energie- und Klimaschutzprojekten bereits projekt- oder objektbezogene Konzepte vor. Diese sind Bestandteil der
Analysephase und enthalten unter anderem die Bewertung möglicher Einzelmaßnahmen.
Auf der Grundlage solcher Konzepte bzw. eines übergreifenden
Energie- und Klimaschutzkonzepts wurde im Idealfall in einer
Prioritätenbewertung über die Umsetzung eines Vorhabens entschieden.
Gegebenenfalls müssen allerdings noch in einer Detailuntersuchung und vorbereitenden Planung verschiedene Einzelmaßnahmen oder Umsetzungsvarianten gegenübergestellt und bewertet werden.
In vielen Fällen ist darüber hinaus vor der endgültigen Entscheidung noch die Finanzierungsfrage abschließend zu klären. Zum Beispiel können bereits in dieser Phase Anträge zur Förderung eines Vorhabens eingereicht werden.
Finanzierungsentscheidung und Planung
Für größere Projekte, zum Beispiel die Sanierung eines Gebäudes, wird eine Kommune in der Regel eine Entwurfs- und Ausführungsplanung ausschreiben und beauftragen. Kleinere organisatorische Projekte, wie zum Beispiel die Durchführung eines Energiespartages für Bürger, können auch von den Kommunalmitarbeitern selbst geplant werden.
Bei der Vergabe von Planungsleistungen für Energieeffizienzprojekte sollte besonderes Augenmerk auf die Qualifikation und die Referenzen der Anbieter gelegt werden.
Wurde entschieden, Energiedienstleister mit der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen zu beauftragen, ist die Ausschreibung von Planungsleistungen nicht erforderlich – denn die übernimmt der Energiedienstleister selbst. Nur das Gesamtpaket der Energiedienstleistung, zum Beispiel
Energiespar-Contracting oder Straßenbeleuchtungs-Contracting, muss in diesem Fall ausgeschrieben werden.
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