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Projektpartner

Förderung durch Länder und EU

Auch von Bundesländern und EU gehen zahlreiche Förderprogramme für Kommunen aus. Diese finden Sie in der Förderdatenbank des BMWi: www.foerderdatenbank.de.

Nutzen Sie für eine effektive Suche den Förderassistenten, mit dem Sie die Programme finden können, die auf Ihre Kommune zugeschnitten sind.

Förderkompass Energie

Die Förderprogramme von EU, Bund, Ländern, Gemeinden und Energieversorgern finden Sie im "Förderkompass Energie" des BINE Informationsdienstes.

Tagesaktuell können Sie Förderkonditionen sowie Hinweise zur Antragsstellung  recherchieren, die hinterlegten Antragsformulare und Merkblätter nutzen und die Originaltexte der Richtlinien einsehen. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit

Finanzierung und Förderung von Energieeffizienz in Kommunen

Kommunen brauchen finanzielle Unterstützung für eine nachhaltige Energie- und Klimaschutzpolitik.

Oft können sich Energieeffizienzmaßnahmen für die Kommunen durch die eingesparten Energiekosten amortisieren. Jedoch sind sie oft über einen längeren Zeitraum vorzufinanzieren. Die Erarbeitung von Energie- und Klimaschutzkonzepten sowie von Maßnahmen- und Finanzierungsplänen, deren Umsetzung und Fortschreibung sowie das dafür erforderliche Controlling sind für die Kommunen mit einem erheblichen Aufwand an Personal-, Sach- und Investitionsmitteln verbunden.

Damit die großen wirtschaftlichen Potenziale zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz in den Kommunen ausgeschöpft werden können, haben Bund, Länder und EU umfangreiche Finanzierungs- und Förderangebote geschaffen.

Die wichtigsten aktuellen Förderprogramme des Bundes haben wir für Sie zusammengestellt:

Klimaschutzinitiative des BMU

KfW-Programme

Marktanreizprogramm des BMU

Klimaschutzinitiative des BMU – Förderprogramm für Kommunen, soziale und kulturelle Einrichtungen

Neue Förderschwerpunkte – neue Anreize

Die Förderung nach der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative" (Kommunalrichtlinie) ist stark nachgefragt. Sie trifft bestehenden Bedarf und regt Investitionen und regionale Wertschöpfung an.

Die Antragszahlen in 2009 und 2010 haben die Erwartungen weit übertroffen. Auch nach der qualifizierten Haushaltssperre im Sommer 2010 besteht uneingeschränktes Interesse an dem Förderprogramm. Die überarbeitete Kommunalrichtlinie schafft deshalb neue Anreize bei Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen und unterstützt Kommunen in ihrer Klimaschutzarbeit.

Was wird gefördert?

  • Klimaschutzschutzkonzepte
  • Klimaschutzteilkonzepte. NEU: auch in den Bereichen Abfall, Abwasser und Anpassung
  • Klimaschutzmanager
  • NEU: Umsetzung einer Klimaschutzmaßnahme durch den Klimaschutzmanager, die mindestens 80 Prozent Emissionsminderung erbringt
  • Fifty-Fifty-Projekte
  • Klimaschutztechnologien in der Stromnutzung
  • NEU: LED-Technik in der Straßen- und Außenbeleuchtung mit Emissionsminderung von 60 Prozent
  • NEU: "Masterplan 100% Klimaschutz"

Neue Anträge können zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. März 2011 eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind Gemeinden sowie Gemeindeverbände, öffentliche und gemeinnützige Träger und kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft in der Regel mit gesamtstaatlicher Bedeutung.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BMU zur Klimaschutzinitiative. Kommunalvertreter erhalten Auskünfte bei der Servicestelle Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik (difu).

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KfW-Programme

Die KfW-Programme unterscheiden sich voneinander insbesondere in Ihren Zinskonditionen. Bei der Auswahl der Programme empfehlen wir Ihnen daher, sich über die aktuellen Konditionen zu informieren. Die monatlich aktualisierte Übersicht finden Sie im Konditionenanzeiger der KfW.

KfW-Programm Energieeffizient Sanieren - Kommunen - Programmnummer 218

Dieses Programm ermöglicht Kommunen die zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes an Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden.

Mitfinanziert werden energetische Sanierungen auf Neubau-Niveau sowie Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete zur Energieeinsparung für

  • Schulen
  • Schulsport- und -schwimmhallen
  • Kindertagesstätten
  • Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit

Gefördert werden direkte Sanierungskosten, Beratungs- und Planungsleistungen und notwendige Nebenarbeiten.

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände.

Weitere Informationen: KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Kommunen (Programmnummer 218)

Aktuelle Zinsübersicht


KfW-Investitionskredit Kommunen - Programmnummer 208

Dieses Programm ermöglicht langfristige Direktkredite für Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur sowie in wohnwirtschaftliche Projekte.

Der KfW-Investitionskredit Kommunen bietet

  • eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit
  • kein Höchstbetrag
  • gesicherten Zinssatz durch 10-jährige Zinsfestschreibung
  • einfache Antragstellung direkt bei der KfW, kurze Bearbeitungszeiten

Erhalten können diese Direktkredite (nicht über eine durchleitende Bank) kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände.

Weitere Informationen: KfW-Programm Investitionskredit – Kommunen (Programmnummer 208)

Aktuelle Zinsübersicht

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Marktanreizprogramm des BMU

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Ziel ist es, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt zu stärken.

Im Jahr 2010 wurden die Bedingungen für die Förderung verschärft. Nur die innovativsten Technologien erhalten eine Förderung. Dazu zählen unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen für den Gebäudebestand.

Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Unternehmen.

Die Förderung erfolgt durch Investitionszuschüsse (BAFA) oder im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien als Tilgungszuschuss zur vorzeitigen teilweisen Tilgung von langfristigen zinsgünstigen Darlehen.

Weitere Informationen und die Förderrichtlinie finden Sie hier: Seiten des BMU zum Marktanreizprogramm.

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