Finanzierung und Förderung von Energieeffizienz in Kommunen
Kommunen brauchen finanzielle Unterstützung für eine nachhaltige Energie- und Klimaschutzpolitik.
Oft können sich Energieeffizienzmaßnahmen für die Kommunen durch die eingesparten Energiekosten amortisieren. Jedoch sind sie oft über einen längeren Zeitraum vorzufinanzieren. Die Erarbeitung von Energie- und Klimaschutzkonzepten sowie von Maßnahmen- und Finanzierungsplänen, deren Umsetzung und Fortschreibung sowie das dafür erforderliche Controlling sind für die Kommunen mit einem erheblichen Aufwand an Personal-, Sach- und Investitionsmitteln verbunden.
Damit die großen wirtschaftlichen Potenziale zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz in den Kommunen ausgeschöpft werden können, haben Bund, Länder und EU umfangreiche Finanzierungs- und Förderangebote geschaffen.
Die wichtigsten aktuellen Förderprogramme des Bundes haben wir für Sie zusammengestellt:
KfW-Programm 218 Energieeffizient Sanieren – Kommunen
Kfw-Programm 208 Investitionskredit Kommunen
KfW-Programm 207 Kommunalkredit – Investitionsoffensive Infrastruktur
Außerdem finden Sie auf der folgenden Seite Informationen zum Thema
Konjunkturpaket II und Energieeffizienz.
Die KfW-Programme unterscheiden sich voneinander insbesondere in Ihren Zinskonditionen. Bei der Auswahl der Programme empfehlen wir Ihnen daher, sich über die aktuellen Konditionen zu informieren. Die monatlich aktualisierte Übersicht finden Sie im
Konditionenanzeiger der KfW.
Klimaschutzinitiative des BMU – Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert auf der Grundlage des „Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung“ (IEKP) die Erschließung kostengünstiger Effizienzpotenziale und Emissionsminderungen in Kommunen sowie Modellprojekte, die regional wie bundesweit als Vorbild dienen.
Gefördert werden
- die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten sowie die begleitende Beratung bei der Umsetzung,
- die Anwendung von Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung sowie
- Modellprojekte mit dem Leitbild der CO2-Neutralität
in nicht kommerziellen sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen.
Klimaschutzkonzepte sollen sich auf größere Einheiten beziehen, dies können zum Beispiel Gemeinden ab ca. 10.000 Einwohner oder Liegenschaften ab ca. 10 Gebäuden oder 10.000 m2 sein.
Bei einem Modellprojekt muss es sich um eine klimaschützende Sanierung eines Nichtwohngebäudes im Bestand handeln. Die Hälfte der Einsparungen muss durch Effizienz- und Energieeinsparmaßnahmen erreicht werden.
Antragsberechtigt sind Gemeinden sowie Gemeindeverbände, öffentliche und gemeinnützige Träger und kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft in der Regel mit gesamtstaatlicher Bedeutung.
Das Marktanreizprogramm zur Förderung von Wärme aus erneuerbaren Energien ist für das Jahr 2010 mit einer Haushaltssperre belegt worden. Die Sperrung der Haushaltsmittel hat auch Auswirkungen auf die Programme der Nationalen Klimaschutzinitiative.
Die Förderung von kommunalen Klimaschutzprojekten kann erst 2011 weiter fortgeführt werden, unter der Voraussetzung, dass im kommenden Jahr wieder Haushaltsmittel verfügbar sind.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Seiten des BMU zur Klimaschutzinitiative
Als Service- und Beratungseinrichtung für Kommunen erteilt die
Servicestelle Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik (difu) Auskünfte zum Kommunalteil der Klimaschutzinitiative und bietet einen Wegweiser durch bestehende Fördermöglichkeiten.
KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Kommunen
Im Rahmen dieses Programms wird Kommunen die zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes an Gebäuden ermöglicht.
Programmnummer 218
Mitfinanziert werden energetische Sanierungen auf Neubau-Niveau sowie Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete zur Energieeinsparung an folgenden Einrichtungen, die bis zum 1. Januar 1990 fertiggestellt worden sind:
- Schulen
- Schulsport- und -schwimmhallen
- Kindertagesstätten
- Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit, die ganzjährig und mit normalen Innentemperaturen genutzt werden
Förderfähig sind Investitionskosten (einschließlich der Beratungs- und Planungsleistungen und Kosten notwendiger Nebenarbeiten), die unmittelbar durch die energetischen Maßnahmen bedingt sind.
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Kommunen (Programmnummer 218)
KfW-Investitionskredit Kommunen
Kommunen erhalten langfristige Direktkredite für Investitionen in und Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale und soziale Infrastruktur sowie in wohnwirtschaftliche Projekte.
Programmnummer 208
Der KfW-Investitionskredit Kommunen bietet folgende Vorteile:
- eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit
- kein Höchstbetrag
- gesicherter Zinssatz durch 10-jährige Zinsfestschreibung
- einfache Antragstellung direkt bei der KfW, kurze Bearbeitungszeiten
Mit langfristigen Direktkrediten (nicht über eine durchleitende Bank) werden kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände finanziert.
Weitere Informationen finden Sie hier:
KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Kommunen (Programmnummer 208)
KfW-Programm Kommunalkredit – Investitionsoffensive Infrastruktur
Das bis Ende 2010 befristete Programm „Kommunalkredit – Investitionsoffensive Infrastruktur“ ermöglicht die zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Investitionsmaßnahmen in die kommunale, soziale und wohnwirtschaftliche Infrastruktur strukturschwacher Kommunen.
Programmnummer 207
Förderberechtigt sind Kommunen in einem Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ bzw. Kommunen, die sich in einer Haushaltsnotlage oder in einer Haushaltssicherungslage befinden.
Bei dem Vorhaben muss es sich um eine kommunale Infrastrukturmaßnahme oder ein wohnwirtschaftliches Projekt handeln.
Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein, davon ausgenommen sind Maßnahmen, die zwischen dem 27. Januar 2009 und dem 1. April 2009 begonnen wurden. Anträge können bis zum 31. Dezember 2010 gestellt werden.
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtliche unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
KfW-Programm Kommunalkredit – Investitionsoffensive Infrastruktur (Programm 207)
Marktanreizprogramm des BMU
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die qualifizierte Haushaltssperre für das Marktanzreizprogramm aufgehoben. Damit können Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung genutzt werden.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Ziel ist es, durch Investitionsanreize den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt zu stärken und so zur Senkung von deren Kosten und zur Verbesserung von deren Wirtschaftlichkeit beizutragen.
Mit der Aufhebung der Sperre verschärft die Bundesregierung die Bedingungen für die Förderung. Nur die innovativsten Technologien erhalten eine Förderung.
Dazu zählen unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen. Die Förderung entfällt komplett für Anlagen im Neubau. Technologien, die bereits standardmäßig im Markt eingesetzt werden können oder sehr wirtschaftlich sind, erhalten ebenfalls keine Förderung mehr. Darunter fallen Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel. Für Wärmepumpen gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen, weniger effiziente Wärmepumpen erhalten also keine Förderung mehr. Zusätzlich werden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt.
Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Unternehmen.
Die Förderung erfolgt durch Investitionszuschüsse (BAFA) oder im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien als Tilgungszuschuss zur vorzeitigen teilweisen Tilgung von langfristigen zinsgünstigen Darlehen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Seiten des BMU zum Marktanreizprogramm
Die genauen Förderrichtlinien werden in Kürze auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
www.bafa.de bereitgestellt.








