Sie sind hier:
  1. Startseite ›
  2. Energiemanagement ›
  3. Geeignete Organisationsstrukturen

Schritt 1: Organisationsstrukturen schaffen

Schritt 1: Organisationsstrukturen schaffen

In einer Kommune gibt es viele Ansatzpunkte und mögliche Lösungen für das Energiesparen. Um das Einsparpotenzial vollständig auszuschöpfen, ist es wichtig, verschiedene kommunale Aktivtitäten in diesem Feld miteinander zu verzahnen. Klare Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe erleichtern diese Aufgabe.

Für die Schaffung dieser notwendigen Organisationsstrukturen empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

1. Benennen Sie einen Energie- und Klimaschutzbeauftragen

Eine Schlüsselrolle für die Einführung und Umsetzung des Energie- und Klimaschutzmanagements nimmt der Energie- und Klimaschutzbeauftragte ein. Organisatorisch sollte der Energie- und Klimaschutzbeauftragte als Stabsstelle der Verwaltungsspitze unterstellt werden.

Das sind seine Aufgaben:

  • Koordination von Energieeffizienzaktivitäten verschiedener kommunaler Bereiche
  • Gewährleistung eines Informationsaustausches zwischen den Verwaltungsbereichen durch regelmäßige Arbeitstreffen, Rundschreiben, etc.
  • Abstimmung der Aktivitäten und regelmäßige Treffen zum Erfahrungsaustausch mit den Verantwortlichen
  • Verantwortung für die Einführung, Anwendung und kontinuierliche Verbesserung des Energie- und Klimaschutzmanagements
  • Überprüfung der Einhaltung von Zielen und Zeitplänen
  • Pflege der Kontakte zu den Akteuren außerhalb der Verwaltung.

2. Richten Sie eine Arbeitsgruppe Energie- und Klimaschutz ein

Die Verbesserung der Energieeffizienz in allen Handlungsfeldern einer Kommune erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ämtern und Abteilungen. Verwaltungsintern ist es notwendig, die Spezialisten aus den einzelnen Abteilungen in die inhaltliche Diskussion der Maßnahmenplanung zu integrieren. Gut geeignet ist dafür die Einrichtung einer Arbeitsgruppe Energie und Klimaschutz.

An der Spitze dieser Gruppe sollte der Energie- und Klimaschutzbeauftragte der Kommune stehen. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Energie und Klimaschutz werden zum Beispiel aus den Bereichen Hochbau, Umwelt- und Klimaschutz sowie Stadtentwicklung berufen. Bei Bedarf werden weitere Personenkreise einbezogen, zum Beispiel Vertreter der Stadtwerke oder Energieversorger.

Folgende Abteilungen einer Kommune sind für die Zusammenstellung der Arbeitsgruppe Energie und Klimaschutz relevant:

Kämmerei: Im Rahmen der Finanzverwaltung können viele Klimaschutzaktivitäten vorangebracht werden, beispielweise die Integration von ökologischen Beschaffungskriterien bei Neuanschaffungen oder Reparaturmaßnahmen.

Stadtplanungsamt: Ein wichtiges Instrument für kommunalen Klimaschutz ist zum Beispiel die Bauleitplanung, bei der Anforderungen an Baustandards oder Energieversorgungstechnik von der Kommune festgelegt werden können.

Gebäude-Energiemanagement: Der laufende Energie- und Ressourcenverbrauch der eigenen Liegenschaften steht hier im Mittelpunkt. Notwendige kurz-, mittel- oder langfristige Sanierungsmaßnahmen werden hier festgelegt.

Umweltamt: Das Umweltamt kann auch auf verschiedenen Gebieten für Klimaschutz zuständig sein, zum Beispiel im Rahmen der Agenda-Prozesse.

Schulamt: Zum Beispiel bei der Umsetzung von Fifty-fifty-Projekten zur Energieeinsparung an Schulen durch Verhaltensänderung.

Häufig haben Kommunen nicht die Möglichkeit, bestehendes Personal für die zentralen Energie- und Klimaschutzmanagementfunktionen zur Verfügung zu stellen. Deshalb fördert das Bundesumweltministerium (BMU) die beratende Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmenprogramme von Klimaschutzkonzepten. Zuwendungsfähig sind Sach- und Personalkosten sachkundiger Dritter oder von Fachpersonal, das im Rahmen des Projekts zusätzlich eingestellt wird („Klimaschutzmanager“).