Aufstellen des Energie- und Klimaschutzprogramms
Die Ziele in den einzelnen Handlungsfeldern und die zugehörigen Umsetzungsprojekte (zum Beispiel die Sanierung eines Schulzentrums) werden im Energie- und Klimaschutzprogramm aufgelistet und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Dabei müssen dann auch schon die erforderlichen Investitionsmittel und der Personalbedarf für die Realisierung dargelegt werden.
Auch für das Energie- und Klimaschutzmanagementsystem selbst sollten Ziele zur Verbesserung formuliert und mit Maßnahmen konkretisiert werden – zum Beispiel die Optimierung der Verzahnung der einzelnen Fachbereiche oder die Beschleunigung von Entscheidungsprozessen.
Auch Klimaschutzkonzepte enthalten maßnahmenorientierte Projektvorschläge – teilweise auch sehr langfristige. Die Kommune muss dann entscheiden, welche dieser Vorschläge sie in das aktuelle Energie- und Klimaschutzprogramm aufnehmen will.
Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Mit der Bestätigung des Energie- und Klimaschutzprogramms durch den Gemeinderat einer Kommune ist der Prozess der Zielsetzung abgeschlossen. Von hier aus geht es nun zum nächsten Schritt:
Finanzieren und Planen der Maßnahmen.
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