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Projektpartner

Förderung durch Länder und EU

Auch von Bundesländern und EU gehen zahlreiche Förderprogramme für Kommunen aus. Diese finden Sie in der Förderdatenbank des BMWi: www.foerderdatenbank.de.

Nutzen Sie für eine effektive Suche den Förderassistenten, mit dem Sie die Programme finden können, die auf Ihre Kommune zugeschnitten sind.

Förderkompass Energie

Die Förderprogramme von EU, Bund, Ländern, Gemeinden und Energieversorgern finden Sie im "Förderkompass Energie" des BINE Informationsdienstes.

Tagesaktuell können Sie Förderkonditionen sowie Hinweise zur Antragsstellung  recherchieren, die hinterlegten Antragsformulare und Merkblätter nutzen und die Originaltexte der Richtlinien einsehen. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit

Finanzierung und Förderung von Energieeffizienz in Kommunen

Kommunen brauchen finanzielle Unterstützung für eine nachhaltige Energie- und Klimaschutzpolitik.

Oft können sich Energieeffizienzmaßnahmen für die Kommunen durch die eingesparten Energiekosten amortisieren. Jedoch sind sie oft über einen längeren Zeitraum vorzufinanzieren. Die Erarbeitung von Energie- und Klimaschutzkonzepten sowie von Maßnahmen- und Finanzierungsplänen, deren Umsetzung und Fortschreibung sowie das dafür erforderliche Controlling sind für die Kommunen mit einem erheblichen Aufwand an Personal-, Sach- und Investitionsmitteln verbunden.

Damit die großen wirtschaftlichen Potenziale zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz in den Kommunen ausgeschöpft werden können, haben Bund, Länder und EU umfangreiche Finanzierungs- und Förderangebote geschaffen.

Die wichtigsten aktuellen Förderprogramme des Bundes haben wir für Sie zusammengestellt:

Klimaschutzinitiative des BMU

KfW-Programme

Marktanreizprogramm des BMU

Klimaschutzinitiative des BMU

 

Förderprogramm für Kommunen, soziale und kulturelle Einrichtungen

Die Förderung nach der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative" (Kommunalrichtlinie) ist stark nachgefragt. Sie trifft bestehenden Bedarf und regt Investitionen und regionale Wertschöpfung an.

Die Antragszahlen in 2009 und 2010 haben die Erwartungen weit übertroffen. Auch nach der qualifizierten Haushaltssperre im Sommer 2010 besteht uneingeschränktes Interesse an dem Förderprogramm. Die überarbeitete Kommunalrichtlinie schafft deshalb neue Anreize bei Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen und unterstützt Kommunen in ihrer Klimaschutzarbeit.

In 2012 wurde der Schwerpunkt Kommunen neu in die Förderinformation aufgenommen. Dadurch soll die Vernetzung und Kooperation von Kommunen untereinander aber auch mit anderen Akteursgruppen (zum Beispiel mit der lokalen Wirtschaft, Verbrauchern oder Bildungseinrichtungen) gestärkt werden. Es werden technische aber auch soziale oder institutionelle Innovationen gefördert. Wer eine innovative Idee hat, kann diese bis zum 30. April 2012 beim Projektträger Jülich einreichen. Die Projektskizzen werden in einem zweistufigen Verfahren bewertet.  Die ausgewählten Projekte sollen Anfang 2013 anfangen können.

Unter anderem werden gefördert:

  • Klimaschutzkonzepte
  • Klimaschutzteilkonzepte. NEU: auch in den Bereichen Abfall, Abwasser und Anpassung
  • Klimaschutzmanager
  • Umsetzung einer Klimaschutzmaßnahme durch den Klimaschutzmanager, die mindestens 80 Prozent Emissionsminderung erbringt
  • Fifty-Fifty-Projekte
  • Klimaschutztechnologien in der Stromnutzung
  • LED-Technik in der Straßen- und Außenbeleuchtung mit Emissionsminderung von 60 Prozent
  • "Masterplan 100% Klimaschutz"


Anträge für 2012 konnten bis zum 31. März eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind Gemeinden sowie Gemeindeverbände, öffentliche und gemeinnützige Träger und kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft in der Regel mit gesamtstaatlicher Bedeutung.

Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative finden Sie unter:
www.bmu-klimaschutzinitiative.de sowie zum Verfahren der Förderinformation unter: www.ptj.de/klimaschutzinitiative.

 

Förderprogramm für die Bereiche Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildung

Mit der Veröffentlichung der „Informationen zur Förderung von Klimaschutzprojekten für die Bereiche Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildung“ steht denKommunen eine weitere Möglichkeit zur Verfügung.

 Förderfähig sind innovative Projektideen. Dabei kann es sich sowohl um technische als auch um soziale oder institutionelle Innovationen handeln. Mit der Förderung soll die Vernetzung und Kooperation von Kommunen untereinander aber auch mit der lokalen Wirtschaft, Verbrauchern oder Bildungseinrichtungen gestärkt werden.

Die Projekte sollen wegweisend sein im Hinblick auf das Ziel der Bundesregierung, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent zu reduzieren. Projekte sollen Anfang 2013 starten können.

 Gefördert werden im Handlungsfeld Kommunen beispielsweise:

  • Projekte, die bundesweit Impulse für die Erarbeitung kommunaler Klimaschutzstrategien setzen (Kampagnen, Kooperationen);
  • Projekte zur Einbindung und Vernetzung der verschiedenen kommunalen Akteure und Aktivitäten (Motivation, „Mitmach“-Aktionen);
  • Strategische Vorhaben, die der Umsetzung des langfristigen Ziels „100% Klimaschutz“ in Kommunen dienen und Impulse für die Erschließung des Potenzials für einen entsprechend weitreichenden Klimaschutz in Kommunen setzen;
  • Projekte, in denen innovative Instrumente für den Transfer von Know-how und Management entwickelt werden;
  •  Einführung und Erprobung von innovativen Klimaschutzinstrumenten und Anreizsystemen für bzw. in Kommunen.

 Nichtförderfähig sind Aktivitäten, die im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ als Fördergegenstand benannt sind.

 Projektskizzen, die bis zum 30. April 2012 beim Projektträger Jülich eingehen, werden in einem zweistufigen Verfahren bewertet.

 Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative finden Sie unter:

www.bmu-klimaschutzinitiative.de sowie zum Verfahren der Förderinformation unter: www.ptj.de/klimaschutzinitiative

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KfW-Programme

Die KfW-Programme unterscheiden sich voneinander insbesondere in Ihren Zinskonditionen. Bei der Auswahl der Programme empfehlen wir Ihnen daher, sich über die aktuellen Konditionen zu informieren. Die monatlich aktualisierte Übersicht finden Sie im Konditionenanzeiger der KfW.

KfW-Programm Energieeffizient Sanieren - Kommunen - Programmnummer 218

Dieses Programm ermöglicht Kommunen die zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes an Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden.

Mitfinanziert werden energetische Sanierungen auf Neubau-Niveau sowie Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete zur Energieeinsparung für

  • Schulen
  • Schulsport- und -schwimmhallen
  • Kindertagesstätten
  • Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit

Gefördert werden direkte Sanierungskosten, Beratungs- und Planungsleistungen und notwendige Nebenarbeiten.

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände.

Weitere Informationen: KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Kommunen (Programmnummer 218)

Aktuelle Zinsübersicht


KfW-Investitionskredit Kommunen - Programmnummer 208

Dieses Programm ermöglicht langfristige Direktkredite für Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur sowie in wohnwirtschaftliche Projekte.

Der KfW-Investitionskredit Kommunen bietet

  • eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit
  • kein Höchstbetrag
  • gesicherten Zinssatz durch 10-jährige Zinsfestschreibung
  • einfache Antragstellung direkt bei der KfW, kurze Bearbeitungszeiten

Erhalten können diese Direktkredite (nicht über eine durchleitende Bank) kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände.

Weitere Informationen: KfW-Programm Investitionskredit – Kommunen (Programmnummer 208)

Aktuelle Zinsübersicht

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KfW-Programm Energetische Stadtsanierung - Energieeffiziente Quartiersversorgung (Kommunen) – Programmnummer 201

Seit dem 01.02.2012 finanziert die KfW Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz der Versorgungssysteme in Stadtquartieren. Mit diesem Programm können Sie Ihre Wärmespeicher, Wärmenetz oder hocheffizienten wärmegeführten KWK-Anlagen neu- oder ausbauen. Das Programm sieht auch beispielsweise die energieeffiziente Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Quartier vor.

Die Vorteile der Kredit sind:
• Laufzeit bis zu 30 Jahren
• 100 % Förderung für Ihre Maßnahme
• Bis zu 5 tilgungsfreie Jahre

Die Zinsen werden für die ersten 10 Jahre der Laufzeit festgeschrieben. Der Kredit wird direkt bei der KfW beantragt.

Weitere Informationen:  KfW-Programm Energetische Stadtsanierung – Energieeffiziente Quartiersversorgung (Programmnummer 201)

Aktuelle Zinsübersicht

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KfW-Programm Konzepte für die energetische Sanierung in Stadtquartieren – Zuschuss Programmnummer 432

Im Rahmen dieses Programms können Sie Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte beantragen. Auch die Förderung eines Sanierungsmanagers ist möglich.

Programm 432 unterstützt die Planung und das Management bei der Realisierung einer energetischen Sanierung, indem Sach- und Personalkosten für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts und den Sanierungsmanager gefördert werden.
Der Zuschuss kann bis zu 65 % der förderfähigen Kosten betragen, der Höchstbetrag für den Sanierungsmanager beträgt 120.000 EUR je Quartier.

Antragsberechtigt sind Kommunen aber auch Stadtwerke, Wohnungsgesellschaften, Wohnungseigentümer oder Eigentümerstandortgemeinschaften.  

Weitere Information, einschließlich zum Inhalt des Konzeptes finden Sie hier:  KfW-Programm Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (Programmnummer 432)

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KfW-Investitionskredit Kommunen Premium – Energieeffiziente Stadtbeleuchtung - Programmnummer 215

Das Programm 215 erlaubt es Städte und Gemeinden in eine energiesparende Erneuerung der Stadtbeleuchtung zu investieren und so ihre Energiekosten zu reduzieren. Der KfW-Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der Investitionskosten einschließlich Planung, Bestandsanalyse und Konzepterstellung.

Der KfW-Kredit bietet
• Günstige Zinskonditionen (1,18 % effektiv pro Jahr – Stand: 10.02.2012)
• 100 Prozent Finanzierung der Investitionskosten
• kombinierbar mit anderen öffentlichen Förderprogrammen

Für kommunale Unternehmen gibt es das Programm 216  „Kommunal Investieren Premium – Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“.

Weitere Informationen:  KfW-Programm Investitionskredit Kommunen Premium – Energieeffiziente Stadtbeleuchtung (Programmnummer 215)

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Marktanreizprogramm des BMU

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Ziel ist es, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt zu stärken.

Im Jahr 2010 wurden die Bedingungen für die Förderung verschärft. Nur die innovativsten Technologien erhalten eine Förderung. Dazu zählen unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen für den Gebäudebestand.

Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Unternehmen.

Die Förderung erfolgt durch Investitionszuschüsse (BAFA) oder im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien als Tilgungszuschuss zur vorzeitigen teilweisen Tilgung von langfristigen zinsgünstigen Darlehen.

Weitere Informationen und die Förderrichtlinie finden Sie hier: Seiten des BMU zum Marktanreizprogramm.

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