Aufstellen des Energie- und Klimaschutzprogramms
Die Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen, die sich aus der
Prioritätenbewertung der Maßnahmenvorschläge aller Handlungsfelder ergeben, werden schließlich in einem Energie- und Klimaschutzprogramm dokumentiert.
Dieses wird zur Entscheidung dem Gemeinderat vorgelegt. Ist das Energie- und Klimaschutzprogramm von den Entscheidungsträgern der Kommune beschlossen, kann mit der konkreten Planung der Maßnahmen begonnen werden.
Die Ziele in den einzelnen Handlungsfeldern und die zugehörigen Umsetzungsprojekte (zum Beispiel die Sanierung eines Schulzentrums) werden im Energie- und Klimaschutzprogramm aufgelistet und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Dabei müssen dann auch schon die erforderlichen Investitionsmittel und der Personalbedarf für die Realisierung dargelegt werden.
Auch für das Energie- und Klimaschutzmanagementsystem selbst sollten Ziele zur Verbesserung formuliert und mit Maßnahmen konkretisiert werden – zum Beispiel die Optimierung der Verzahnung der einzelnen Fachbereiche oder die Beschleunigung von Entscheidungsprozessen.
Auch Klimaschutzkonzepte enthalten maßnahmenorientierte Projektvorschläge – teilweise auch sehr langfristige. Die Kommune muss dann entscheiden, welche dieser Vorschläge sie in das aktuelle Energie- und Klimaschutzprogramm aufnehmen will.
Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Mit der Bestätigung des Energie- und Klimaschutzprogramms durch den Gemeinderat einer Kommune ist der Prozess der Zielsetzung abgeschlossen. Von hier aus geht es nun zum nächsten Schritt:
Finanzieren und Planen der Maßnahmen.
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