Entwickeln der Energie- und Klimaschutzmaßnahmen
Zur Maßnahmenentwicklung in den verschiedenen Handlungsfeldern können zum Beispiel auch
Potenzialanalysen bzw.
Teil(energie)konzepte beauftragt werden.
Im Grunde können zwei Maßnahmenarten auf kommunaler Ebene unterschieden werden:
1. Direkte Maßnahmen
Hier ist die Kommune aktiver Gestalter für Energieeffizienz und Klimaschutz, zum Beispiel bei ihren eigenen Gebäuden oder über Ausgestaltung von Verordnungen, Beratungsangeboten sowie Qualifizierungs- und Förderprogrammen, wodurch direkt das Handeln lokaler Akteure beeinflusst werden kann.
2. Indirekte Maßnahmen
Hier ist die Kommune Moderator und Katalysator, um bestehende Hemmnisse in der Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen in anderen Sektoren zu reduzieren und abzubauen.
Maßnahmenübersicht
Bei der Aufstellung der Maßnahmenübersicht werden auch bereits vorhandene Aktionspläne oder Handlungskonzepte für Energieeffizienz und Klimaschutz ausgewertet.
So können neben völlig neuen Maßnahmenvorschlägen auch Ideen berücksichtigt werden, die schon länger im Zusammenhang mit einer umweltfreundlichen Energie- und Verkehrspolitik in der Kommune im Gespräch sind. Hier ist es das Ziel, bisherige Hemmnisse zu benennen und diese systematisch mit den Akteuren vor Ort abzubauen.
Durch die Beteiligung der relevanten Experten, Multiplikatoren, Interessenverbände, Energieversorger, Investoren und Vertreter der Stadt wird gewährleistet, dass Maßnahmen entwickelt werden, die auf die lokale Situation zugeschnitten sind und erfolgreich umgesetzt werden können.
Wichtig ist auch, dass Maßnahmen nicht isoliert betrachtet werden können, sondern Bezüge zu anderen Handlungsfeldern berücksichtigt werden müssen. Folgende Inhaltspunkte sind für die Aufstellung der Maßnahmenübersicht wichtig:
- Kurzbeschreibung
- Startzeitpunkt und Fertigstellung der Maßnahme
- Wirkzeitraum
- Einsparpotenzial
- Initiator und einzubeziehende Akteure
- Eventuell erste Handlungsschritte
- Überschneidungen/Ergänzungen zu anderen Maßnahmen
- Anschubkosten bzw. Investitionskosten der Kommune
- Personalbedarf
- Prioritätenvorschläge
- Zuständigkeit für die Umsetzung
Wichtig ist, dass die erarbeiteten Maßnahmen anschaulich und verständlich dargestellt werden und in einer Kurzbeschreibung die wichtigsten Hinweise enthalten sind. Dadurch sind Prioritäten für politische Entscheidungsprozesse schnell abwägbar.
Nach der
Prioritätensetzung werden die wichtigsten Maßnahmen dann im
Energie- und Klimaschutzprogramm durch Beschlussfassung des Gemeinderats in die Umsetzung gebracht.
Eine Maßnahmenübersicht ist auch ein wichtiger Bestandteil
kommunaler Energie- und Klimaschutzkonzepte.
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