Tageslichtnutzung
In vielen Gebäuden werden die Lichter morgens ein- und erst bei Dienstschluss wieder ausgeschaltet – auch wenn zwischenzeitlich ausreichend Tageslicht einfällt. Durch eine tageslichtabhängige Lichtsteuerung oder -regelung kann auch hier Energie gespart werden.
Tageslichtabhängige Steuerung
Tageslichtabhängige Steuerungen schalten die Beleuchtung aus, sobald das Tageslicht die Räume ausreichend erhellt. Sie funktionieren allerdings nur, wenn elektronische Vorschaltgeräte oder elektronische Starter eingebaut sind.
Tageslichtabhängige Regelung
Tageslichtabhängige Regelsysteme passen den künstlichen Lichtstrom jeweils den tatsächlichen Lichtverhältnissen an.
Hierzu müssen die Leuchten mit dimmbaren Vorschaltgeräten ausgestattet sein. Die Regelung kann, je nach Programmierung, so eingestellt werden, dass die Helligkeit konstant bleibt oder sich abhängig von der Tageszeit verändert. Die Nutzer können dann auch in Räumen mit vorwiegend künstlicher Beleuchtung den Wechsel der Tageszeiten nachempfinden. Die Leuchten werden raumweise, in Lichtbändern oder auch einzeln geregelt. Für jede Regelgruppe ist ein eigener Sensor erforderlich.
Bei beiden Systemen misst ein Lichtsensor die Helligkeit, die in den Räumen bei Tageslicht oder Lampen herrscht. Er gibt die gemessenen Werte weiter, so dass die Beleuchtung ein- oder ausgeschaltet bzw. gedimmt wird.
Außerdem ist es mitunter sinnvoll, eine tageslichtabhängige Steuerung oder Regelung mit einer
Präsenzsteuerung für wenig genutzte Räume zu kombinieren. Der Energieaufwand für Beleuchtung kann dadurch in den betroffenen Räumen um bis zu 70 Prozent reduziert werden.
Bei größeren kommunalen Objekten wie etwa Sport- und Schwimmhallen oder Veranstaltungssälen kann auch eine zentrale Regeleinheit verwendet werden. Sie reduziert die elektrische Spannung – und somit die Leistung –, wenn viel Tageslicht einfällt. Die vorhandene Beleuchtungsanlage kann dadurch weiterverwendet werden.

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