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Wärmedämmung von Heizungs- und Warmwasserrohrleitungen

Rohrleitungsdämmung

Um unnötige Wärmeverluste zu vermeiden, sollten auch die Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen wie etwa Kellerbereichen gedämmt sein.

Die dafür erforderliche Dämmstärke ist abhängig vom Rohrinnendurchmesser der Leitung. Gemäß der Energieeinsparverordnung EnEV beträgt die Mindestdicke für einen Rohrinnendurchmesser von 22 bis 35 mm beispielsweise 30 mm bei einer Wärmeleitfähigkeit des Dämmmaterials von 0,035 W/(m²•K). Für Rohre bis 100 mm ist eine Dämmstärke gleich dem Rohrinnendurchmesser zu wählen.

Für Leitungen, die sich zwischen beheizten Räumen befinden, ist die halbe Dämmstärke ausreichend.