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Dämmung der Kellerdecke

Dämmung der Kellerdecke

Außer der obersten Geschossdecke kann auch die Kellerdecke zwischen kaltem Keller und beheiztem Erdgeschoss gedämmt werden – eine weitere kostengünstige Maßnahme.

Wenn der Fußboden im Erdgeschoss nicht oder nur gering gegenüber dem nicht beheizten Keller gedämmt ist, entstehen niedrige Temperaturen an der Fußbodenoberfläche: Eine Kellerdeckendämmung kann hier Abhilfe schaffen.

Die Dämmung der Kellerdecke ist weder aufwendig noch teuer. Als Standardlösung gilt ein  mindestens 6 cm dicker Dämmstoff der Wärmeleitfähigkeitsgruppe (WLG) 035. Alternativ können mindestens 8 cm Dicke bei WLG 040 eingesetzt werden. Bei sehr geringen lichten Höhen der Kellerräume sind auch geringere Dämmstärken sinnvoll. Dann sollte die Dämmung lediglich einer besseren Wärmeleitfähigkeitsgruppe angehören.

Wird die Kellerdecke von unten gedämmt, so bilden die Kellerwände und Stützen allerdings eine Wärmebrücke. Dies lässt sich optimieren, indem an den tragenden Wänden und Stützen direkt unterhalb der Kellerdecke ein Streifen aus ca. 4 bis 8 cm starkem und ca. 50 bis 80 cm hohem Dämmstoff angebracht wird.

Bei nicht unterkellerten Gebäuden kann der Fußboden von oben gedämmt werden. Den neuen Fußboden kann man dann als schwimmenden Estrich oder als Holzkonstruktion ausführen. Auch hier gilt: möglichst viel Dämmstoff lückenlos verlegen und ebenso wie bei der obersten Geschossdecke eine Dampfbremse einbauen. So lassen sich ungewolltes Kondensat im Bereich der Dämmung und daraus resultierende Bauschäden verhindern. Bei Räumen mit geringen lichten Höhen im Erdgeschoss kann der Fußboden gegebenenfalls ausgegraben werden, damit Platz für höhere Dämmschichten frei wird. Eine Alternative sind Vakuumdämmplatten, die durch die geringe Wärmeleitfähigkeitsgruppe von WLG 004 bis WLG 010 in geringen Stärken hohe Dämmwirkung haben. Ein Zementestrich schützt sie sicher und dauerhaft vor Beschädigung.