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Denkmalschutz und energieeffiziente Sanierung

Denkmalgeschütztes Gebäude

Für denkmalgeschützte Gebäude gelten zwei gleichberechtigte gesellschaftliche Ziele:

  • Kulturhistorische bauliche Zeugnisse müssen erhalten bleiben.
  • Ressourcen sollten durch verbesserte Energieeffizienz geschont werden.

Denkmalgeschützte Objekte bilden ca. vier bis fünf Prozent des gesamten Gebäudebestandes. Am Erhalt von Baudenkmälern besteht ein öffentliches Interesse. Andererseits sind auch zahlreiche weitere Bauten bestimmend für das Stadtbild: Die Baukultur unserer Kommunen sollte nicht durch eine „Überformung der Gebäude mit Dämmstoff“ beeinträchtigt werden.

Dennoch: Komfortwünsche der Nutzer gelten auch für Denkmäler – und steigende Energiekosten erhöhen den Handlungsdruck. Daher besteht keine Alternative zur schonenden energetischen Sanierung von Denkmälern. Wer Denkmäler zu unantastbaren Objekten erklärt, erschwert die Nutzung und gibt sie dem Verfall preis.

Bei manchen Einzeldenkmälern mit umfangreichen denkmalpflegerischen Vorgaben lassen sich anspruchsvolle Standards nur schwer erreichen. Schwachpunkte im Wärmeschutz sollten hier durch andere Maßnahmen ausgeglichen werden. So können in vielen Fällen zum Beispiel das Dach, die oberste Geschossdecke oder die Rückfront stärker gedämmt werden als die Straßenfassade. Eine (bessere) Lüftungsanlage oder regenerative Energiequellen zur Deckung des restlichen Energiebedarfs ergänzen die Dämmung.

Trotz der Ausnahmegenehmigung nach EnEV für Denkmäler ist die Einhaltung des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108 zu beachten. Für viele Anforderungen lassen sich in der Regel praktikable Lösungen finden.

Fenster

Denkmalgeschützte Fassade

Fenster sind die „Augen“ eines Hauses. Bei denkmalgeschützten Gebäuden können historische Fenster nachgebaut oder bestehende Fenster energetisch optimiert werden.

Um zum Beispiel guten Wärmeschutz bei vorhandenen Einfachfenstern zu erreichen, können zusätzliche Isolierglasfenster hinter den denkmalgeschützten Fenstern eingebaut werden (Ertüchtigung von Bestandsfenstern).

Außenwanddämmung

Bei reich verzierten Fassaden ist Wärmedämmung häufig als Innendämmung oder in Form von Wärmedämmputz möglich. Mit dem Wärmedämmputz sind meist auch die Denkmalbehörden einverstanden. Da er allein jedoch nur eine geringe Verbesserung des Wärmeschutzes bietet, sollte er mit anderen Maßnahmen kombiniert werden, beispielsweise mit einer Innendämmung.

Denkmalschutz: Ausnahmeantrag bei Förderung

Zu Krediten und Tilgungszuschüssen im Rahmen der KfW-Programme gilt: Auch wenn die energetischen Anforderungen knapp verfehlt werden, kann die Förderung gewährt werden. Dazu müssen jedoch nachweislich alle Anstrengungen unternommen worden sein, diese Anforderungen zu erfüllen. Zur Beantragung wenden Sie sich bitte an die regionalen Partner der dena.

Der dena-Leitfaden „Energieeinsparung und Denkmalschutz“ bietet detaillierte Informationen zum Thema und steht auf den Seiten des dena-Projekts zukunft haus kostenlos zum Download bereit.