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Wirtschaftlichkeit der energieeffizienten Sanierung

Haushaltsmittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden, so schreibt es die Bundeshaushaltsordnung vor. Wirtschaftlichkeit muss also auch bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen gewahrt werden.

Dies betrifft sowohl die Auswahl geeigneter Gebäude und Maßnahmen als auch die Finanzierung aus Eigenmitteln oder über Contracting.

Berechnungsmethodik

Bewährt hat sich für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in der Praxis die Kapitalwertmethode: Dabei werden alle relevanten Zahlungsströme über die Lebensdauer der technischen Anlagen und Bauteile betrachtet. Neben der Investition (kapitalgebundene Kosten) sind also auch verbrauchsgebundene Kosten, etwa für Gas oder Holzpellets, und betriebsgebundene Kosten für die Instandhaltung in die Berechnung aufgenommen.

Mittel aus Förderprogrammen sind in der Berechnung wie eigene Haushaltsmittel zu behandeln. Um Wirtschaftlichkeit im Sinne der Bundeshaushaltsordnung zu gewährleisten, dürfen Vergleiche verschiedener Maßnahmen oder Finanzierungsvarianten nicht nur auf die Höhe der erzielbaren Förderbeträge ausgerichtet sein.

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Energiespar-Contracting-Projekten

Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Energiespar-Contracting-Projekten hat die dena ein Berechnungswerkzeug erstellt, das diese Anforderungen erfüllt. Es ist auf der Begleit-CD des „Leitfadens Energiespar-Contracting“ veröffentlicht und kann gemeinsam mit diesem bestellt werden unter:

http://www.zukunft-haus.info/de/service/publikationen-downloads/fuer-unternehmen-oeffentliche-hand.html