01.07.2011: Bundestag beschließt Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in der Stadtentwicklung
Der Bundestag hat am 30. Juni die gleichlautenden Gesetzentwürfe von CDU/CSU und FDP und der Bundesregierung zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden zusammengeführt und in der vom Verkehrs- und Bauausschuss geänderten Fassung angenommen.
Das Gesetz enthält eine Klimaschutzklausel, die die Festsetzungsmöglichkeiten zum Einsatz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie von Energien aus Kraft-Wärme-Kopplung erweitert. Ebenso werden durch die Klausel Sonderregelungen für die Windenergienutzung eingefügt und die Nutzung vor allem von Fotovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden erleichtert.
Details im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP).

Energie- und Klimaschutzmanagemen






