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01.07.2011: Bundestag beschließt Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in der Stadtentwicklung

Der Bundestag hat am 30. Juni die gleichlautenden Gesetzentwürfe von CDU/CSU und FDP und der Bundesregierung zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden zusammengeführt und in der vom Verkehrs- und Bauausschuss geänderten Fassung angenommen.

Das Gesetz enthält eine Klimaschutzklausel, die die Festsetzungsmöglichkeiten zum Einsatz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie von Energien aus Kraft-Wärme-Kopplung erweitert. Ebenso werden durch die Klausel Sonderregelungen für die Windenergienutzung eingefügt und die Nutzung vor allem von Fotovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden erleichtert.

Details im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP).