Handlungsfeld Stromnutzung

Energieeffizienz durch intelligente Stromnutzung

Aus wenig Strom viel machen: effiziente Stromnutzung in Kommunen

Aufgrund hoher Strompreise und einer steigenden Anzahl stromnutzender Anwendungen sind die Stromkosten für kommunale Haushalte in den vergangenen Jahren zu einer erheblichen Belastung geworden. Gleichzeitig bieten sich für Kommunen jedoch viele Ansatzpunkte, um den Stromverbrauch zu reduzieren und damit die Energiekosten zu senken.

Im Folgenden finden Sie Instrumente und Maßnahmen die Kommunen helfen können, Strom zu sparen.

Beleuchtungbestand detailliert erfassen

Vor der Modernisierung empfiehlt es sich, zunächst eine sorgfältige Bestandserfassung Ihrer Beleuchtungsanlagen durchzuführen. Sie liefert Ihnen Hinweise, ob sich eine energetische Modernisierung grundsätzlich auszahlt bzw. welche Anlagenteile eine hohe Priorität haben sollten. Außerdem können Sie einschätzen, ob eine Sanierung eventuell in mehreren Schritten sinnvoll ist - von Anlagenteilen mit hoher bis hin zu Anlagenteilen mit niedrigerer Priorität.

Um die Wirtschaftlichkeit von Effizienzmaßnahmen beurteilen zu können, müssen zunächst die tatsächlich anfallenden Kosten (Strom- und Wartungskosten) für einzelne Bestandsanlagen erfasst werden. Aus einem strukturierten, regelmäßig gepflegten Datenbestand können diese Kennzahlen bei Bedarf schnell herausgezogen werden. Werte zu Stromverbrauch, Strom- bzw. Wartungskosten ermöglichen einen aussagekräftigen Vergleich zwischen unterschiedlichen Anlagen im Bestand sowie mit Benchmarkwerten vergleichbarer Beleuchtungsanlagen.

Beschaffung energieeffizienter IT-Ausstattung/Bürogeräte

Wer die IT-Betriebskosten senken will, sollte auch bei den Peripheriegeräten den tatsächlichen Bedarf ermitteln. So können überflüssige Kapazitäten von vornherein vermieden werden. Technische Alternativen wie Multifunktionsgeräte, die Drucker, Kopierer und Scanner vereinen, sparen Platz und verbrauchen weniger Strom (und in der Fertigung weniger Material) als mehrere Einzelgeräte.

Die Bedarfsanalyse gehört zum sogenannten Beschaffungsvorlauf, welcher aus den drei Schritten 1. Ermittlung des Bedarfs und des Budgets (Bedarfsanalyse), 2. Nachweis der Wirtschaftlichkeit und 3. Ermittlung des Ausschreibungsgegenstands besteht.

Analyse des Verbrauchs und Ableitung erster Einsparpotenziale

Nach der Erfassung wird der Energieverbrauch analysiert. Auch die Arbeitsabläufe und der Einfluss des Mitarbeiterverhaltens sowie vorhandener Geräte und Anlagen auf den Energieverbrauch werden untersucht. Hier kann ggf. die Hilfe eines Energieberaters in Anspruch genommen werden. Nach Durchführung der Ist-Analyse liegt eine erste, grobe Potenzialabschätzung anhand von Benchmarks und kommuneninternen Kennzahlen vor. Sie hilft bei der Entscheidung, in welchen Bereichen es sich lohnt, mit der Planung konkreter Maßnahmen fortzufahren. Auf dieser Grundlage können die operativen Energieziele weiter konkretisiert und Zielwerte für Energiekennzahlen abgeleitet werden.

Im Rahmen der Einführung eines kommunalen Energiemanagements haben Sie Ihre strategischen Energieziele festgelegt. Nun können Sie im Einklang mit diesen übergeordneten Zielen und nachdem im Rahmen der Ist-Analyse die größten Stromverbraucher identifiziert und Energieeinsparpotenziale abgeleitet wurden, die operativen Ziele für einzelne Bereiche in Ihrer Kommune ableiten. Dies kann beispielsweise das Ziel sein, den Energieverbrauch des Rechenzentrums um 45 Prozent zu reduzieren.

Ein gut gewähltes Ziel sollte eine bestimmte Zielrichtung, z. B. die Einsparung von Energie und Kosten oder die Verbesserung der Beleuchtungssituation, eine messbare Größe, wie z. B. den spezifischen Energieverbrauch oder die Helligkeit, sowie eine bestimmte Höhe haben, z. B. die erreichte Einsparung oder die Zunahme der Helligkeit im Vergleich zum Ausgangszustand. Ziele sollten außerdem realistisch (also erreichbar), messbar, spezifisch (also nicht allgemein) und mit einem klaren Zeitplan versehen sein.

Maßnahmenprioritäten

Die Energieziele werden im weiteren Verlauf durch die Planung von Energieeffizienzmaßnahmen weiter konkretisiert - z. B. die Virtualisierung aller Server im Rechenzentrum. Bei der Umsetzung von Maßnahmen muss eine Kommune sinnvolle Prioritäten setzen. Diese können beispielsweise auf besonders hohe Wirtschaftlichkeit ausgerichtet sein oder sich an der Dringlichkeit einer Modernisierung orientieren.

Wirtschaftlichkeit

Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gilt für alle öffentlichen Haushalte. Wirtschaftlichkeit muss also auch bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in den Kommunen gewahrt werden. Dies betrifft sowohl die Auswahl geeigneter Maßnahmen als auch die Finanzierung aus Eigenmitteln oder über Contracting.

Nachdem die Entscheidung für prioritär umzusetzende wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen gefallen ist, kann die Planung beginnen. Vorab muss jedoch die Finanzierung geklärt sein.

Da die Maßnahmen, je nach Ausgangslage, mit eigenen Mitteln oder in öffentlich-privaten Partnerschaften umgesetzt werden, hängen Finanzierung und Ausführungsplanung eng zusammen.

Energiedienstleistungsmodell Contracting

Gerade Kommunen und Einrichtungen der öffentlichen Hand sehen sich oftmals mit geringen finanziellen Handlungsspielräumen konfrontiert. Die Frage der passenden Finanzierung ist von zentraler Bedeutung für den Erfolg eines Modernisierungsvorhabens. Ist die Finanzierung aus Eigenmitteln nicht möglich, bietet gerade bei umfassenden Vorhaben das Contracting einen erfolgversprechenden Ansatz zur Finanzierung Ihrer Modernisierungsmaßnahmen.

Ein Energiedienstleister (Contractor) optimiert Ihre technischen Anlagen und garantiert im Rahmen des Abschlusses eines Erfolgs-Garantievertrags eine jährliche Einsparung an Energiekosten. Wird diese Einsparung nicht erreicht, ist der Contractor zu einem finanziellen Ausgleich an den Auftraggeber verpflichtet.

Eine wichtige Contracting-Variante ist das Energiespar-Contracting Dieses bietet sich insbesondere für kommunale Gebietskörperschaften, z. B. als sogenanntes Beleuchtungs-Contracting, an. Das Kompetenzzentrum Contracting informiert Sie zu diesem Thema umfassend.

Maßnahmenkatalog

Ist der Finanzierungsweg geklärt, kann die Planung der Maßnahmen beginnen. Der Plan sollte sowohl konkret geplante Maßnahmen mit hoher Priorität und Wirtschaftlichkeit wie auch Maßnahmen, deren Umsetzung mittelfristig wünschenswert ist, enthalten. Die Priorität einzelner Maßnahmen hängt von den individuellen Zielen jeder Kommune ab.

Sind diese Ziele einmal definiert, sollte geprüft werden, in welchem Umfang einzelne Maßnahmen zur Zielerreichung beitragen. Aus der Rangfolge der Ziele (Gewichtung) und dem Beitrag der Maßnahmen zur Zielerreichung lassen sich eine klare Priorisierung und damit eine zeitliche Abfolge für die Maßnahmendurchführung ableiten.

Sind die Finanzierung und Planung abgeschlossen, schliesst sich als letzter Schritt die Umsetzung der beschlossenen Energieeffizienzmaßnahmen an. Wichtig sind auch die Dokumentation und Evaluierung der Maßnahmen, um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu ermöglichen.

Beschaffung: Prüfung, Bewertung und Zuschlag

Nach Auswahl der umzusetzenden Energieeffizienzmaßnahmen und geklärter Finanzierung müssen die entsprechenden Produkte oder Geräte beschafft bzw. die geplanten Anlagen gebaut werden. Die Prüfung und Bewertung der eingegangenen Angebote ist der letzte Schritt vor Vertragsabschluss im Rahmen des Beschaffungsprozesses.

Prüfung der Angebote

Zunächst werden die eingegangenen Angebote formal geprüft. Dabei geht es um die fristgerechte und vollständige Angebotsabgabe durch den Bieter. Im zweiten Schritt erfolgt die Eignungsprüfung. Die Bieter, deren Angebote den formellen Voraussetzungen (Eignungskriterien) entsprechen, bleiben in der Angebotswertung.

Wurden im Rahmen der Leistungsbeschreibung Mindest- oder Ausschlusskriterien (A-Kriterien) an die zu beschaffende Leistung gestellt, sind eingehende Angebote, die diese Anforderungen nicht erfüllen, zwingend von der Wertung auszuschließen.

Bewertung

Preise und Kosten müssen nicht als Bestandteil der Angebotswertung berücksichtigt werden, sondern werden durch eine gesonderte Leistung-Preis-Bewertung in die Gesamtbewertung mit einbezogen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt somit in zwei Schritten. Zuerst wird mithilfe des Kriterienkatalogs sowie der Gewichtungs- und Bewertungsmatrix eine Leistungsbewertung aller Angebote vorgenommen. Im Folgenden werden dann die Ergebnisse der Leistungsbewertung den Preisen gegenübergestellt und es wird eine Leistung-Preis-Bewertung durchgeführt. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, bei dem das optimale Leistung-Preis-Verhältnis erzielt wird. In beiden Wertungsphasen können entsprechende Kriterien für die Energieeffizienz berücksichtigt werden.

Der Zuschlag ist unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

Tipp: Zur Prüfung und Bewertung der im Rahmen der Beschaffung eingegangenen Angebote finden Sie auf ITK-Beschaffung.de weitere Informationen.

Dokumentation des Energieverbrauchs und Evaluierung der Maßnahmen

Nach Umsetzung sollte der Erfolg der Maßnahmen und die Entwicklung des Energieverbrauchs regelmäßig überprüft und dokumentiert werden, um ggf. gegenzusteuern, weitere Einsparmaßnahmen zu entwickeln und so einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu etablieren.

Teil der Evaluierung der Maßnahmen sollte außerdem die Überprüfung der durch Fremdfirmen erbrachten Leistungen sein. In regelmäßigen Abständen sollten die Qualitätskriterien und Energieeffizienzkriterien, auf deren Basis die Ausschreibung und der Zuschlag für bestimmte Produkte und Dienstleistungen erfolgt sind, überprüft werden.

Werden wesentliche Mängel oder Untererfüllungen der vertraglich vereinbarten Leistungen festgestellt, so ist der Vertragspartner zur Nachbesserung verpflichtet. Eine gründliche Überprüfung sollte spätestens kurz bevor die Gewährleistung abläuft durchgeführt werden.

Oft können die Qualitätskriterien erst nach einigen Jahren überprüft werden. Dazu gehören bei Straßenbeleuchtungsanlagen z. B. Lampenlebensdauer, Verschmutzung und Korrosionsschutz. Hier sollte von vorneherein auf entsprechende Garantieklauseln im Kaufvertrag geachtet werden. Um eine langfristige Versorgung mit Ersatzteilen und guten Zugang zu Serviceangeboten zu erhalten, empfiehlt es sich, auf einen etablierten Hersteller mit guten Referenzen zurückzugreifen.

Auch aus der Wartung von Anlagen lassen sich wertvolle Hinweise und Kennzahlen ableiten, z. B. das Langzeitverhalten einzelner Komponenten. Die hier gewonnenen Erkenntnisse können in zukünftige Projekte einfließen.

Tipp: Die Wartung von Anlagen sollte systematisch auf Grundlage eines Wartungsplans erfolgen.

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