Die erforderlichen Investitionsmittel und der Personalbedarf für die Realisierung müssen bereits dargelegt werden. Für das Energie- und Klimaschutzmanagementsystem sollten Ziele zur Verbesserung formuliert und mit Maßnahmen konkretisiert werden - zum Beispiel die Optimierung der Verzahnung der einzelnen Fachbereiche oder die Beschleunigung von Entscheidungsprozessen. Klimaschutzkonzepte enthalten maßnahmenorientierte Projektvorschläge - teilweise auch sehr langfristige. Die Kommune muss dann entscheiden, welche dieser Vorschläge sie in das aktuelle Energie- und Klimaschutzprogramm aufnehmen will.
Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Mit der Bestätigung des Energie- und Klimaschutzprogramms durch den Gemeinderat einer Kommune ist der Prozess der Zielsetzung abgeschlossen. Von hier aus geht es nun zum nächsten, 5. Schritt: Finanzieren und Planen der Maßnahmen.