Prioritäten setzen

Die Maßnahmenübersicht setzt sich aus einfacheren, kurzfristig realisierbaren und komplexeren, eher langfristig umsetzbaren Maßnahmen mit mehr Vorbereitungszeit zusammen.

Die Maßnahmenübersicht setzt sich häufig aus einfacheren, kurzfristig realisierbaren und komplexeren, eher langfristig umsetzbaren Maßnahmen mit mehr Vorbereitungszeit zusammen. Bei der Zeitplanung der Maßnahmen kann es sinnvoll sein, die Maßnahmen grob in folgende Bereiche einzuteilen, um die durchschnittliche Laufzeit eines Energie- und Klimaschutzprogramms von etwa ein bis zwei Jahren zu berücksichtigen.

1. Quick wins

Maßnahmen, die sofort innerhalb der Verwaltung initiiert werden können: zum Beispiel die Integration von ökologischen Beschaffungskriterien

2. Detailplanung

Maßnahmen, die noch genauer geplant werden müssen: zum Beispiel die Entwicklung eines Klimaschutz-Starterpakets für Neubürger der Kommune

3. Konzeption

Maßnahmen, die vor der Planung noch konzeptionell weiterentwickelt werden müssen: zum Beispiel die Entwicklung eines Gebäudepools zur Ausschreibung einer Contracting-Maßnahme

4. Aufbauend

Maßnahmen, die auf frühere Maßnahmen aufbauen, zum Beispiel sollte die Entwicklung eines Förderprogramms für Energieberatung in Kommunen auf einer Qualifizierungsmaßnahme für Energieberater oder der Entwicklung eines Beratungsstandards aufbauen.

Tipp

Innerhalb der Kommune muss eine Person die Umsetzung der Maßnahmen anstoßen, managen und organisieren. Da viele Maßnahmen auch spezielles Know-how erfordern, ist häufig die Kooperation mit externen Spezialisten notwendig. Beispielsweise muss für das Klimaschutz-Starterpaket für Neubürger ein Kommunikationskonzept entwickelt werden. Für die konzeptionelle Vorbereitung eines Gebäudepools für eine Contracting-Ausschreibung wird ein Contracting-Berater beauftragt.
Häufig haben Kommunen nicht die Möglichkeit, bestehendes Personal für diese zentralen Energie- und Klimaschutzmanagementfunktionen zur Verfügung zu stellen. Deshalb fördert das BMU die beratende Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmenprogramme von Klimaschutzkonzepten. Mehr Informationen zur Förderung nach der Kommunalrichtlinie finden Sie bei klimaschutz.de.

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