Meldung

Förderlotse zur Kommunalrichtlinie online

Ab sofort können interessierte Antragsteller für die Kommunalrichtlinie die für sie relevanten Informationen über ein neues Online-Angebot des Bundesumweltministeriums abrufen:

Den Förderlotsen zur Kommunalrichtlinie. In einem strukturierten Abfrageprozess führt der Förderlotse zu den relevanten Informationen für die gewünschte Förderung. Die Angaben umfassen den Förderschwerpunkt, die Inhalte und Eckdaten der Förderung, die Fördervoraussetzungen sowie weiterführende Hinweise. Außerdem werden Kontaktmöglichkeiten zum Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) sowie zum Projektträger Jülich (PtJ) benannt.

Die Kommunalrichtlinie fördert inzwischen auch die Einführung eines Energiemanagementsystems oder auch eines Umweltmanagementsystems durch externe Dienstleister. Damit kann die externe Begleitung bei der Einführung des dena-Energie- und Klimaschutzmanagements (dena-EKM) mit 40 bzw. 65 Prozent (für finanzschwache Kommunen) gefördert werden. Außerdem ist die Förderung eines neu in der Kommunalverwaltung angestellten Klimaschutzmanagers bereits begleitend zur Erstellung eines Klimaschutzkonzepts möglich.

Anträge im Rahmen der neuen Kommunalrichtlinie können von 1. Januar bis 31. März 2019 sowie von 1. Juli bis 30. September 2019 beim Projektträger Jülich eingereicht werden.

Der Förderlotse ist hier zu finden: www.klimaschutz.de.