Glossar: Energie- und Klimaschutzmanagementsystem in Kommunen

Erläuterung von Begriffen und Ausdrücken im Kontext eines Energie- und Klimaschutzmanagement der dena.

Das dena-Energie- und Klimaschutzmanagementsystem wurde speziell für Kommunen entwickelt, um den Energieverbrauch in allen Handlungsfeldern langfristig zu senken. Es ist ein zyklisches Managementverfahren und besteht aus sechs aufeinander aufbauenden Schritten. Es definiert Organisationsstrukturen und Prozesse, die zur Steigerung der Energieeffizienz in einer Kommune notwendig sind und empfiehlt Maßnahmen und Hilfsinstrumente. Das dena-Energie- und Klimaschutzmanagementsystem orientiert sich an den Anforderungen der DIN EN ISO 50001 (zuvor DIN EN 16001).

Analyse

Die Grundvoraussetzung für eine sinnvolle Maßnahmenplanung ist die Analyse der kommunalen Ausgangssituation. Dazu gehört neben der Aufnahme der Energieverbrauchs- und Emissionsdaten in allen kommunalen Handlungsfeldern auch die Dokumentation der bereits vorhandenen Klimaschutzaktivitäten sowie Organisationsstrukturen und -prozesse. Die aufgenommenen Daten werden anschließend bewertet, die Einsparpotenziale überschlägig ermittelt und die Ergebnisse in einem Energiebericht zusammengestellt.

Die gründliche Untersuchung der Ausgangssituation ist für die richtige Prioritätenbewertung in der Nutzwertanalyse und Entscheidungsfindung von großer Bedeutung. Sie hilft, Potenziale zu erkennen und den größten Handlungsbedarf zu identifizieren.

Direkter/ indirekter Einflussbereich

Innerhalb eines Handlungsfelds kann eine Kommune direkt Einfluss nehmen auf die Reduktion des Energieverbrauchs, so zum Beispiel durch die Sanierung der eigenen Gebäude oder die Modernisierung der Straßenbeleuchtung.

Andere Bereiche, wie zum Beispiel das Verhalten ihrer Bürger, kann eine Kommune im Hinblick auf Energieeffizienzsteigerung nur indirekt beeinflussen. Dazu kann sie sich freiwilligen Aufgaben stellen wie zum Beispiel der Information der Bürger und Unternehmen zum Thema energiesparendes Bauen und Sanieren.

Energie- und klimapolitisches Leitbild

Das Leitbild umfasst die energie- und klimapolitische Vision einer Kommune, legt die Handlungsgrundsätze und die langfristigen Gesamtziele fest. Das Leitbild sollte verbindlich mit einem Ratsbeschluss verabschiedet und anschließend veröffentlicht werden.

Energie- und Klimaschutzkoordinator

Eine Schlüsselrolle für die Einführung und Umsetzung des Energie- und Klimaschutzmanagements nimmt der/die Energie- und Klimaschutzkoordinator ein. Organisatorisch sollte der/die Energie- und Klimaschutzkoordinator als Stabsstelle der Verwaltungsspitze unterstellt werden. Der/die Energie- und Klimaschutzkoordinator benötigt umfassenden Zugang zu allen energierelevanten Sachverhalten. Auch in die Informationswege der Verwaltung muss er einbezogen werden. Daher sollten die Kompetenzen in der Organisationsstruktur der Kommune definiert und in einer Stellenbeschreibung festgehalten werden.

Auch die Aufgaben des Energie- und Klimaschutzkoordinators sollten in der Stellenbeschreibung dokumentiert sein. Dies sind z.B. die Koordination von Energieeffizienzaktivitäten verschiedener kommunaler Bereiche und Gewährleistung des Informationsaustausches, Verantwortung für die Einführung, Anwendung und kontinuierliche Verbesserung des Energie- und Klimaschutzmanagementsystems, Überprüfung der Einhaltung von Zielen und Zeitplänen.

Energie- und Klimaschutzmanagementaudit

Das Energie- und Klimaschutzmanagementaudit dient der Zertifizierung der Kommune als "dena-Energieeffiziente Kommune" im Rahmen des dena-Energie- und Klimaschutzmanagementsystems.Das Audit ist ein systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess, in dem ermittelt wird, ob das Managementsystem im Einklang mit den festgelegten Anforderungen betrieben wird.

Im Rahmen einer Erstauszeichnung soll die Anwendung wesentlicher Komponenten des Energie- und Klimaschutzmanagementsystems durch die dena bestätigt werden. Für Rezertifizierungen sind zusätzlich Energieeffizienzsteigerungen nachzuweisen. Der zugehörige Kriterien- und Anforderungskatalog ist derzeit in

Energie- und Klimaschutzmanagementsystem

Ein Energie- und Klimaschutzmanagementsystem ist ein ganzheitlicher und systematischer Ansatz, der Organisationen in die Lage versetzt, eine kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz und Energieeinsparungen zu erreichen. Es setzt sich zusammen aus dem Management, welches den Prozess beschreibt und den Instrumenten zu dessen Umsetzung.

Das dena-Energie- und Klimaschutzmanagementsystem wurde speziell für Kommunen entwickelt, um den Energieverbrauch in allen Handlungsfeldern langfristig zu senken. Es ist ein zyklisches Managementverfahren und besteht aus sechs aufeinander aufbauenden Schritten. Es definiert Organisationsstrukturen und Prozesse, die zur Steigerung der Energieeffizienz in einer Kommune notwendig sind und empfiehlt Maßnahmen und Hilfsinstrumente.

Das dena-Energie- und Klimaschutzmanagementsystem orientiert sich an den Anforderungen der DIN EN ISO 50001 (zuvor DIN EN 16001).

Energie- und Klimaschutzprogramm

Das Energie- und Klimaschutzprogramm ist die Zusammenstellung der Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen, die sich aus der Prioritätenbewertung ergeben (z.B. auf Basis einer Nutzwertanalyse).

Dieses Programm ist das maßgebliche Dokument für die Umsetzung. Es enthält neben der Auflistung der Maßnahmen auch die Zielsetzungen in den verschiedenen Handlungsfeldern. Das Energie- und Klimaschutzprogramm muss von den Entscheidungsträgern der Kommune beschlossen werden. Erst dann kann mit der konkreten Planung und Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden.

Energiebericht

Die wichtigsten Daten der Bestandsaufnahme in der Analyse und die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden im Energiebericht zusammengefasst.

Er sollte nach Möglichkeit alle relevanten Handlungsfelder einer Kommune umfassen. Der Energiebericht ist ein zentrales Dokument im Energie- und Klimaschutzmanagementsystem und sollte bereits so angelegt werden, dass er fortschreibbar ist, also in den folgenden Jahren immer wieder aktualisiert werden kann. Auch die zugehörigen Berechnungsdateien, Analyseberichte und Bestandsunterlagen sollten gut strukturiert abgelegt werden, damit sie für die Aktualisierung leicht auffindbar sind.

Inhalt des Energieberichts:

  • Zusammenfassung der Ergebnisse für Entscheidungsträger
  • ein Kapitel je Handlungsfeld u.a. mit Datengrundlage, Bewertung der IST-Situation, Kennwertvergleich, Potenziale und Verbesserungsmöglichkeiten sowie erste Erkenntnisse zu möglichen Prioritäten (Entwurf Sanierungsfahrplan)
  • Gesamtsituation der Kommune (End- bzw. Primärenergiebilanz, Energiekostenaufstellung bzw. Energiekostenbilanz, Benennung der wichtigsten Handlungsfelder und Einsparpotenziale)

Energiecontrolling

Das Energiecontrolling ist die Auswertung der durch das Energiemonitoring erfassten Daten: Energieverbräuche und -kosten werden einzeln für die Handlungsfelder und gesamt zusammengestellt, es werden Energieverbrauchskennwerte gebildet und mit Vergleichskennwerten sowie gesetzten Zielen verglichen.

Das Energiecontrolling liefert die Informationen zur Entscheidungsfindung und zielgerichteten Steuerung von Verbräuchen und Maßnahmen sowohl auf operativer als auch auf Führungsebene. Dabei ist zu unterscheiden in Maßnahmen, die auf operativer Ebene erfasst und beauftragt sowie gesteuert werden (z.B. durch den/ die Energie- und Klimaschutzkoordinator oder Verantwortliche/n für das Handlungsfeld) und z.B. höher investiven Maßnahmen, die durch die kommunale Leitungsebene entschieden und veranlasst werden.

Im Rahmen des Energie- und Klimaschutzmanagements bildet das Energiecontrolling die Schnittstelle zwischen die Analyse und die Entwicklung von Maßnahmen.

Energiemonitoring

Das Energiemonitoring umfasst das regelmäßige Messen und Aufzeichnen der energierelevanten Größen. Dazu gehören z.B. Energieverbräuche und Energiekosten, aber auch Energiebezugsflächen, die erfasst und aktuell gehalten werden müssen. Das Energiemonitoring liefert alle notwendigen Daten für das Energiecontrolling und findet im Rahmen der Bestandsanalyse und bei der Bilanzierung der Ergebnisse statt.

Energieverbrauchskennwert (Beispiel: Gebäude)

Für die Ermittlung des Energieverbrauchskennwertes eines Gebäudes wird dessen Energieverbrauch auf die Fläche bezogen. Der Wert hat die Einheit [kWh je m² und Jahr]. Beim Wärmeverbrauchskennwert wird der gemessene Verbrauch vorab witterungsbereinigt.

Kennwertvergleich

Durch den Vergleich eigener Energieverbrauchskennwerte mit Vergleichskennwerten z.B. anderer Kommunen (öffentliche Gebäude, Straßenbeleuchtung etc.) lassen sich schnell erste Rückschlüsse auf Einsparpotenziale ziehen. Die eigenen Gebäude werden mit Gebäuden ähnlicher Ausstattung, Nutzung und Größe verglichen. Durch die Berechnung der Abweichung vom zugehörigen Vergleichskennwert wird der Energieverbrauch transparent und es lassen sich leicht Prioritäten für Energieeffizienzmaßnahmen festlegen.

Kommunale Handlungsfelder

Um die Zuordnung der Energiesparmaßnahmen in einer Kommune zu erleichtern, werden im Rahmen des kommunalen Energie- und Klimaschutzmanagementsystems der dena vier Handlungsfelder unterschieden: Gebäude, Energiesysteme, Verkehr sowie Stromnutzung/ Technische Anlagen. Zwischen den einzelnen Handlungsfeldern gibt es thematische Überschneidungen, die eine enge Zusammenarbeit verschiedener Bereiche erfordern.

Nutzwertanalyse

Mit einer Nutzwertanalyse können sowohl monetäre als auch nicht-monetäre Kriterien für die Bewertung einer Energieeffizienzmaßnahme zusammengefasst und in eine Gesamtbetrachtung überführt werden. Die Nutzwertanalyse wird nach folgender schematischer Vorgehensweise durchgeführt:

  • Festlegung der Bewertungskriterien für eine Maßnahme (z.B. Kosten der Maßnahme/ Mehrkosten für die Energieeffizienz, Energiekosteneinsparung, Wirtschaftlichkeit, CO2-Einsparung, Umsetzungsgeschwindigkeit, Bestehende objektive Notwendigkeiten/ akuter Sanierungsbedarf, Öffentlichkeitswirkung)
  • Gewichtung der Bewertungskriterien in Prozent
  • Bestimmung der Kriterienerfüllung für jede Maßnahme
  • Berechnung des Teilnutzens aus der Punktezahl für das jeweilige Kriterium und dem Gewichtungsfaktor.

Die Summe der gewichteten Punkte ist der resultierende Nutzwert. Bei der Gewichtung der Kriterien sollte beachtet werden, dass die "harten" Kriterien wie die Wirtschaftlichkeit einen höheren Stellenwert erhalten als zum Beispiel die Öffentlichkeitswirkung eines Projekts.

Den Abschluss der Nutzwertalyse bildet die Prioritätenbewertung, indem die Maßnahmen entsprechend Ihrer erreichten Punktezahl sortiert und in eine Rangfolge gebracht werden.

Operative Ziele

Aus den strategischen Zielen im energie- und klimapolitischen Leitbild können die kürzer angelegten, operativen Ziele entwickelt werden. Diese konkreten Ziele für die einzelnen Handlungsfelder sind eng an die Wahl der möglichen Maßnahmen gekoppelt.Was nach Kennwerten möglich ist, hat bereits die Potenzialabschätzung in der Analyse gezeigt. Was technisch machbar und wirtschaftlich umsetzbar ist, sollten dann die weitergehenden Untersuchungen der Analyse gezeigt haben.

Nun gilt es zu entscheiden, was davon konkret für die Umsetzung vorgenommen werden soll. Es empfiehlt sich, dabei gleichzeitig die personellen und finanziellen Möglichkeiten in der Kommune zu berücksichtigen.

Gute operative Ziele erfüllen die sogenannten S.M.A.R.T.- Kriterien, sie sind

  • Spezifisch
  • Messbar
  • Angemessen
  • Realistisch und
  • Terminiert.

Strategische Ziele

Strategische Ziele ergeben sich direkt aus der grundsätzlichen Ausrichtung der kommunalen Klimaschutz- und Energiepolitik und aus dem Leitbild der Gemeinde. Das energie- und klimapolitische Leitbild formuliert das Selbstverständnis der Kommune und bezieht sich auf die übergeordnete Aufgabe des lokalen Klimaschutzes.

Wenn beispielsweise im Leitbild verankert wurde, bis 2020 eine nachhaltige, klimaschonende Kommune zu sein, dann ist dies das langfristige strategische Ziel. Die langfristigen strategischen Ziele werden nach unten durch kurzfristige Projekt- und Maßnahmenziele auf der operativen Ebene konkretisiert (operative Ziele).

Vergleichskennwerte

Als Vergleichswerte für den Kennwertvergleich im Handlungsfeld Gebäude stehen Daten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit dem Flächenbezug Nettogrundfläche (NGF) zur Verfügung (Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand). Hier sind für verschiedene Gebäudetypen (nach Bauwerkszuordnungskatalog) Richtwerte für den Wärme- und Stromverbrauch zu finden. Eine weitere Quelle für Energieverbrauchskennwerte ist der Kennwertbericht der ages GmbH (www.ages-gmbh.de) mit dem Flächenbezug Bruttogrundfläche (BGF) .