Neu ist unter anderem, dass Antragsteller aus Kohlerevieren künftig von um 15 Prozentpunkte erhöhten Förderquoten profitieren. Zudem wird die optimierte Erfassung von Deponiegasen bezuschusst, um den Klimaschutz in bestehenden Siedlungsabfalldeponien weiter voranzubringen. Einen Überblick über weitere redaktionelle Änderungen bietet dieses Dokument.
Förderanträge
Förderanträge können jedes Jahr vom 1. Juli bis zum 30. September sowie vom 1. Januar bis zum 31. März gestellt werden. Fragen rund um die Kommunalrichtlinie beantwortet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unter 030 39001-170 sowie per E-Mail unter skkk(at)klimaschutz.de.