Überarbeitete Kommunalrichtlinie

Das Bundesumweltministerium hat vor dem Hintergrund aktueller politischer Beschlüsse die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“, kurz „Kommunalrichtlinie“, überarbeitet.

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Neu ist unter anderem, dass Antragsteller aus Kohlerevieren künftig von um 15 Prozentpunkte erhöhten Förderquoten profitieren. Zudem wird die optimierte Erfassung von Deponiegasen bezuschusst, um den Klimaschutz in bestehenden Siedlungsabfalldeponien weiter voranzubringen. Einen Überblick über weitere redaktionelle Änderungen bietet dieses Dokument.

Überarbeitete Kommunalrichtlinie (5. Juni 2019)

Überarbeitete Kommunalrichtlinie (5. Juni 2019)

Vor dem Hintergrund aktueller politischer Beschlüsse ist die »Richtlinie zur Förder­ ung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld« (Kommunalrichtlinie) überarbeitet worden. Die Datei stellt die wesentlichen Änderungen dar.

Förderanträge

Förderanträge können jedes Jahr vom 1. Juli bis zum 30. September sowie vom 1. Januar bis zum 31. März gestellt werden. Fragen rund um die Kommunalrichtlinie beantwortet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unter 030 39001-170 sowie per E-Mail unter skkk(at)klimaschutz.de.