BMU baut Förderung des kommunalen Klimaschutzes aus

Neufassung der Kommunalrichtlinie mit vielen neuen Fördermöglichkeiten tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft

Mit der „Kommunalrichtlinie“ unterstützt das Bundesumweltministerium (BMU) seit 2008 den Klimaschutz in Städten und Gemeinden. Die positiven Effekte gehen dabei weit über die CO2-Reduzierung hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und entlasten den kommunalen Haushalt durch sinkende Energiekosten. Jetzt hat das BMU die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) novelliert. Neue Förderschwerpunkte, insbesondere in Form personeller Unterstützung für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, erweiterte Antragsberechtigungen und eine lange Geltungsdauer sollen ab 1. Januar neue Anreize für kommunale Akteure schaffen, sich für den Klimaschutz vor Ort zu engagieren. Dazu ist die Kommunalrichtlinie umfassend neugestaltet, übersichtlich strukturiert und erweitert worden. Sie gilt bis 31. Dezember 2027.

Neben den bekannten Förderschwerpunkten Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle in Bildungseinrichtungen wird künftig auch Personal in drei weiteren Bereichen bezuschusst:

  • Fachpersonal, das sich um die Einführung und Erweiterung eines Energiemanagements kümmert
  • Klimaschutzkoordinator*innen: Sie können beispielsweise auf Landkreisebene Klimaschutz in denjenigen Kommunen ermöglichen, für die aufgrund ihrer Größe kein eigenes Klimaschutzmanagement in Frage kommt.
  • Klimaschutzmanager*innen für die Umsetzung von thematischen Fokuskonzepten (Mobilität, Wärme, Abfall)

Die novellierte Richtlinie bietet neue passgenaue Fördermöglichkeiten wie Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen und Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen. Neu ist auch, dass im Rahmen sogenannter Vorreiterkonzepte die ambitionierte Anpassung von Klimaschutzkonzepten an die neuen nationalen Klimaschutzziele bezuschusst wird, die vor 2017 entstanden sind. Darüber hinaus gewährt das Bundesumweltministerium Fördermittel für zusätzliche investive Maßnahmen, etwa in den Bereichen Abfall und Abwasser.

Antragsberechtigt für die neue Kommunalrichtlinie sind künftig auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine sowie Contractoren, die Klimaschutzprojekte im Auftrag für Kommunen umsetzen. Strategische Förderschwerpunkte (Beratungen, Konzepte und Personal) sind für alle Antragstellergruppen geöffnet. Noch bis Ende 2022 sind die zu erbringenden Eigenmittelanteile reduziert. Finanzschwache Kommunen profitieren auch weiterhin von erhöhten Förderquoten – bis hin zur Vollfinanzierung für ein Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und -management. Förderanträge können ganzjährig gestellt werden.

Bei Fragen rund um die Fördermöglichkeiten berät das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenfrei telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail unter skkk(at)klimaschutz.de. Über alle wesentlichen Neuerungen informiert das SK:KK regelmäßig in Informationsveranstaltungen.

Nächste Termine

11.11.2021 (Webinar): SK:KK-Online: Förderwissen für den Klimaschutz für kommunale Unternehmen
Anmeldung: https://www.klimaschutz.de/node/62490

14.12.2021 (Webinar): SK:KK-Online: Förderwissen für den Klimaschutz - Die novellierte Kommunalrichtlinie
Anmeldung: https://www.klimaschutz.de/node/62560