Neue Fördermöglichkeiten für Kommunen in 2021

Mit dem neuen Jahr sind bekannte, angepasste und neue Förderungen für Kommunen verfügbar.

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Neu organisiert ist die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die neue Richtlinie EBN ersetzt ab Januar 2021 die Förderung für die Energieberatung im Mittelstand (EBM) und Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen (EBK). Inhalte der Förderung haben sich dabei nicht geändert. Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden.

Unverändert gilt weiterhin die Förderung in der Kommunalrichtlinie. Noch bis 31. Dezember 2021 gelten noch die im Zuge des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung um zehn Prozentpunkte erhöhten Fördersätze. Weitere Informationen zur Förderantragstellung sind beim Projektträger Jülich (PtJ) zu finden.

Seit dem 1. Januar und bis zum 31. März 2021 können u. a. Kommunen wieder neue Projektideen für innovative Klimaschutzprojekte in der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) einreichen. Der Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte zielt darauf ab, innovative Ansätze im Klimaschutz zu entwickeln und pilothaft zu erproben (Modul 1) sowie die Wirkungen von bereits pilothaft erprobten, erfolgreichen Ansätzen durch eine bundesweite Verbreitung zu verstärken und nachhaltig zu sichern (Modul 2). Die Förderung kann beim PtJ beantragt werden.

Außerdem wurde die Kälte-Klima-Richtlinie novelliert. Damit werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen gefördert, wenn darin nicht-halogenierte Kältemittel zum Einsatz kommen. Die Richtlinie wurde jetzt erweitert, formal gestrafft und hinsichtlich der Kältemittel technologieoffen gestaltet. Erstmals werden im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels auch kleine Anlagen, wie zum Beispiel in Dorfläden, gefördert. Die Förderung kann beim Bafa beantragt werden .

Neu startet die 2. Ausschreibungsrunde der Europäischen City Facility (EUCF)/(Horizon-2020). Diese unterstützt Kommunen bei der Entwicklung von Investitionskonzepten für nachhaltige Energieprojekte, also Energieeffizienzmaßnahmen oder Ausbau erneuerbarer Energien. Die Unterstützung besteht zum einen aus einer finanziellen Hilfe von 60.000 Euro für die Entwicklung von Investitionskonzepten sowie Wissenstransferevents und das Lernen durch Best-Practice-Beispiele. Ziel ist es, die fertigen Investitionsprojekte an Investierende zu geben um die Maßnahmen zu finanzieren. Weitere Informationen sind hier zu finden: www.eucityfacility.eu.

Wenn neben der Förderung noch das Thema Beschaffung bei der Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen relevant ist, findet dazu Informationen beim Bundesumweltamt unter www.beschaffung-info.de . Als Orientierung dient ein Erklärfilm zum Thema umweltfreundliche öffentliche Beschaffung.